CDU will bei den Senioren punkten

Beratung durch Pflegestützpunkte

Den Unmut über die fehlende Leistung im Pflegefall und rechtzeitiger Beratung nimmt die CDU auf. Zur Beruhigung kritischer Bürger und als Placebo für die Wahlentscheidung bringt CDU Gesundheitsminister Gröhe noch schnell ein drittes Pflege-Änderungsgesetz vor den Bundestagswahlen 2017 ein (PSG III).

Unbeantwortet bleibt: Von wem kann eine „Unabhängige“ Beratung erfolgen und wie müsste diese aussehen. Das zweite Pflegeänderungsgesetz tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. Ein neuer Pflegedürftigkeitsbegriff und damit einhergehend die neue Begutachtungsmethode und die Einstufung in Pflegegrade bringen einen Paradigmenwechsel in der Pflege. Die Leistungsansprüche von Pflegebedürftigen sowie die Arbeit für alle in der Pflege oder in der Pflegeberatung Tätigen ändern sich dadurch grundlegend. Pflegestützpunkte sollen es spätestens ab 2021 richten.

Derzeit können Pflegestützpunkte im Internet  durch Eingabe der Postleitzahl abgefragt werden. Weder in Düsseldorf noch Oberhausen ist ein Pflegestützpunkt, wie in anderen Kommunen aufzufinden. Es gibt gute Argumente Pflegestützpunkte zur Verbesserung der wohnortnahen Versorgung pflege- und betreuungsbedürftiger Menschen schneller einzuführen. Pflegestützpunkte wurden bereits  in der ab dem 01.07.2008 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 28.05.2008 BGBl. I S. 874 nach § 92 c SGB XI eingeführt.

Warum  soll bis Dezember 2021 noch experimentiert werden?

Das Dritte Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung  (Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG III) ist eingebracht.

  1. Lesung Bundestag: 22. September 2016 1. Durchgang Bundesrat: 23. September 2016   Weitere Informationen