Lokale Seniorenpolitik vor großen Herausforderungen

Seniorenpolitik ist als Teil einer umfassenden Sozialpolitik immer auch Generationenpolitik.

Wo Menschen seit Jahrzehnten verwurzelt sind, wollen sie auch im Alter leben. Kommunen stellt das angesichts des demografischen Wandels und leerer Kassen oftmals vor besondere Herausforderungen.Um für alle Lebensalter die Chancen für ein gutes Leben zu ermöglichen, müssen die Städte und Kreise auch für die Seniorinnen und Senioren ihre Gestaltungskraft und -fähigkeit zurückgewinnen. Wenn es darum geht, moderne Infrastrukturen der Altenhilfe zu gestalten, darf das „fehlende“ Geld nicht weiter das „Totschlag“Argument sein. Einerseits gesteht das Grundgesetz den Kommunen in Artikel 28 Absatz 2 die Zuständigkeit und Verantwortung zu, im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung Daseinsvorsorge zu betreiben, andererseits sind sie oftmals nur ausführendes  Organ zentralstaatlicher Entscheidungen. So ist nur ein Beispiel das Gesetz zur Entwicklung und Stärkung des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) (GEPA.NRW)

Bis heute gehört die Altenhilfe nicht zu den Pflichtaufgaben der Kommunen.

Was nutzt das schönste Gesetz, welches mangels Finanzen nicht umgesetzt wird. Zu den notwendigen Themenfeldern einer umfassenden Seniorenpolitik gehören, um einige Stichworte zu nennen: Arbeit und Beschäftigung, Freizeit, Bildung und Kultur, Wohnen und Mobilität, Partizipation und Engagement, Generationenbeziehungen, soziale Netze und Migration.

Das bürgerschaftliche Engagement ist freiwillig und unverfügbar.

Dies sind keine neuen Weisheiten. Sie sind im Blick seit der Tagung der Bundesarbeitsgemeinschaften der Seniorenorganisation (BAGSO) der 7. Altenberichtskommission, am 8.Juli 2014.   Die Senioren von Ver.di Oberhausen/Mülheim verabschiedeten auf der Tagung, am 10.10.17, in Ahaus eine entsprechende Resolution an die Landtagsfraktionen NRW.

Die AG60plus Oberhausen-Mitte  verabschiedete zur Verstärkung und Unterstützung eine entsprechende Resolution und bringt diese in die

Ordentliche Landeskonferenz der AG 60plus NRW, am  16. November 2017, in Gelsenkirchen ein.  Die  Delegierten werden aufzeigen, ob die Einführung des § 27a Gemeindeordnung NRW akzeptiert wird oder die Resolution verabschiedet wird.